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Evangelischer Pfarrbereich Nobitz - Flemmingen
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Gebührenordnung des Friedhofs in Frohnsdorf

Friedhofsgebührensatzung
für den Friedhof der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Frohnsdorf

Der Gemeindekirchenrat der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Frohnsdorf hat aufgrund von § 44 Absatz 1 des Kirchengesetzes Kirchengesetz über die evangelischen Friedhöfe in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (Friedhofgesetz FriedhG) vom 20. November 2020 (ABI. EKM 2020 S. 228), in seiner Sitzung am 02.07.2024 die folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Ruhefristen

Für den Friedhof in Frohnsdorf gelten folgende Ruhefristen:

  1. für Erdbestattungen 25 Jahre,
  2. für Urnenbestattungen 25 Jahre.

$2
Gebühren

(1) Die in dieser Gebührensatzung mit einer Gebühr belegten Leistungen sind ausschließlich dem Friedhofsträger vorbehalten.

(2) Tarife

(3) Für die der Umsatzsteuerpflicht unterliegenden Gebührenpositionen wird zusätzlich die gesetzliche Umsatzsteuer erhoben und separat im Gebührenbescheid ausgewiesen. Leistungen, die der Umsatzsteuer unterliegen, sind entsprechend gekennzeichnet (*zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Fassung, 19% Stand 2021 ).

§3
Gewerbliche Leistungen

Für nicht in dieser Gebührensatzung aufgeführte Leistungen gewerblicher Art (z.B. Gießen, Sauberhalten, Bepflanzung, gärtnerische Arbeit) richtet sich das Entgelt nach einer besonderen Entgeltordnung bzw. dem Angebot der Friedhofsverwaltung.

§4
Inkrafttreten

Die vorstehende Gebührensatzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt außer Kraft die Gebührensatzung vom 01.07.2011. Maßgebend für die Anwendung ist der Tag der Zusage der Leistung.

Hier können Sie die Friedhofsgebührenordnung als pdf-Datei downloaden.

Rechtsaufsichtliche Genehmigung durch das Landratsamt Altenburger Land als pdf-Datei.